Kurzarbeitergeld-Rechner

Kurzarbeitergeld berechnen: 60% (67% mit Kindern) des Nettolohn-Ausfalls. Soll-Netto, Ist-Netto und monatlicher KUG-Anspruch.

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KurzarbeitergeldDisclaimer

So funktioniert es

  1. Gib dein Bruttogehalt bei Vollzeit ein.
  2. Trage den Prozentsatz des Arbeitsausfalls ein (z. B. 50 % Kurzarbeit).
  3. Wähle, ob du Kinder hast (beeinflusst den Leistungssatz: 60 % oder 67 %).
  4. Der Rechner ermittelt das pauschalierte Nettoentgelt für die ausgefallene Arbeitszeit.
  5. Das Kurzarbeitergeld beträgt 60 % (ohne Kinder) bzw. 67 % (mit Kindern) dieses Betrags.
  6. Ab dem 4. bzw. 7. Monat gelten erhöhte Leistungssätze (70/77 % bzw. 80/87 %).

Formel

KUG = Pausch. Nettoentgelt (Soll − Ist) × 60 % (ohne Kind) oder 67 % (mit Kind)
Ab 4. Monat: 70 % / 77 %  |  Ab 7. Monat: 80 % / 87 %
Pausch. Nettoentgelt = Bruttoentgelt abzüglich Pauschale für Steuern & SV-Beiträge (lt. KUG-Tabelle der BA)

Beispiel

Eingabe: Bruttogehalt: 3.000 € / Monat, 50 % Arbeitsausfall, keine Kinder, 1. Monat KUG
Ergebnis: Soll-Entgelt (Brutto): 3.000 € | Ist-Entgelt (Brutto): 1.500 € Pausch. Netto-Differenz: ca. 900 € Kurzarbeitergeld (60 %): ca. 540 € / Monat

FAQ

Kurzarbeitergeld (KUG) ist eine Leistung der Bundesagentur für Arbeit, die Arbeitnehmer bei vorübergehendem Arbeitsausfall finanziell absichert und Entlassungen vermeidet.

Regulär bis zu 12 Monate, in Ausnahmesituationen (z. B. Pandemie) kann der Gesetzgeber die Bezugsdauer auf bis zu 24 Monate verlängern.

Nein. Die Berechnung erfolgt ausschließlich im Browser. Es werden keine Daten übertragen oder gespeichert.

Kurzarbeitergeld ist steuerfrei, unterliegt aber dem Progressionsvorbehalt – es kann den Steuersatz auf dein restliches Einkommen erhöhen.

Der Arbeitgeber beantragt das KUG bei der Bundesagentur für Arbeit. Arbeitnehmer müssen nichts beantragen.