Mieterhöhungsrechner
Berechnen Sie die maximal zulässige Mieterhöhung. Mit Kappungsgrenze (15% oder 20%), Vergleichsmiete und Sperrfrist-Prüfung.
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DisclaimerMieterhoehung
So funktioniert es
- Gib die aktuelle Kaltmiete ein.
- Trage den gewünschten Erhöhungsbetrag oder -prozentsatz ein.
- Gib das Datum der letzten Mieterhöhung an (Sperrfrist: 15 Monate).
- Wähle, ob eine Mietpreisbremse in deiner Stadt gilt.
- Der Rechner prüft die Kappungsgrenze (max. 20 % bzw. 15 % in angespannten Märkten in 3 Jahren).
- Das Ergebnis zeigt die maximal zulässige neue Miete und eventuelle Einschränkungen.
Formel
Zulässige Mieterhöhung ≤ ortsübliche Vergleichsmiete
Kappungsgrenze: max. 20 % (allgemein) oder 15 % (angespannte Märkte) innerhalb von 3 Jahren
Sperrfrist: mind. 15 Monate seit letzter Erhöhung oder Einzug
Beispiel
Eingabe: Aktuelle Kaltmiete: 800 €, letzte Erhöhung vor 18 Monaten, keine Mietpreisbremse, Erhöhung um 15 %
Ergebnis: Gewünschte neue Miete: 920 € (+120 €)
Kappungsgrenze (20 % in 3 Jahren): max. 960 €
Ergebnis: Erhöhung auf 920 € ist zulässig ✓
FAQ
Die Kappungsgrenze begrenzt Mieterhöhungen auf maximal 20 % innerhalb von drei Jahren. In Städten mit angespanntem Wohnungsmarkt gilt eine verschärfte Grenze von 15 %.
Das Erhöhungsverlangen muss dem Mieter schriftlich zugehen. Der Mieter hat dann zwei Monate Zeit zur Zustimmung; die neue Miete gilt ab dem dritten Monat nach Zugang.
Nein. Alle Berechnungen laufen lokal im Browser. Es findet keine Datenübertragung statt.
Die Mietpreisbremse gilt in angespannten Wohnungsmärkten und begrenzt die Miete bei Neuvermietung auf maximal 10 % über der ortsüblichen Vergleichsmiete.
Nein. Neben der Kappungsgrenze darf die Miete die ortsübliche Vergleichsmiete (Mietspiegel) nicht überschreiten. Auch Modernisierungsumlagen sind gesetzlich begrenzt.